Checkliste für den Immobilienverkauf in der Scheidung

Eine Scheidung ist nicht nur emotional eine Herausforderung. Vieles muss in dieser Situation geregelt werden, zum Beispiel was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Wie kann eine Immobilie geteilt werden? Mit welchen Problemen muss gerechnet werden? Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick.

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

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Für Ihre Scheidungsimmobilie haben Sie in der Regel folgende Möglichkeiten: a) Sie verkaufen die Immobilie, b) Sie behalten die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) Sie oder Ihr Partner erwerben die Immobilie, oder d) Sie übertragen die Immobilie als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder. Bei jeder dieser Möglichkeiten gibt es jedoch mindestens einen Haken.

Verkauf

  • Um die Schulden zu tilgen, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, ist ein Verkauf oft die beste Lösung.
  • Kleiner Nachteil: Bei der Rückzahlung eines Kredits vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung; lebte das Paar vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie, kann Spekulationssteuer anfallen.
  • Gefahr: Können sich beide Partner nicht auf den Verkauf einigen, droht eine Teilungsversteigerung, die sich in der Regel negativ auf den Verkaufserlös auswirkt.

Vermietung

  • Vermietung ist sinnvoll, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll.
  • Kleiner Nachteil: Bei einer Vermietung muss sich weiter um die Immobilie gekümmert werden, Reparaturen und Verwaltung können viel Zeit und Geld kosten.
  • Gefahr: Vermietung lohnt sich in der Regel nur, wenn durch die Mieteinnahmen der Immobilienkredit getilgt werden kann und wenn beide Partner sich einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird.

Weiternutzung

  • Der in der Immobilie verbleibende Partner zahlt Miete an den anderen oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet.
  • Nachteil: Beide Partner haften weiterhin für die Rückzahlung der Kredite, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Das bedeutet: wird einer der Partner zahlungsunfähig, fordert die Bank die gesamte Restschuld vom anderen Partner.
  • Gefahr: Kann der Kredit nicht abgezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung der Immobilie, was in der Regel herbe finanzielle Einbußen bedeutet.

Übernahme durch einen der Partner

  • Nachteil: Der, der die Immobilie übernimmt, muss den Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen und laufende Kredite allein zurückzahlen.
  • Gefahr: Das führt häufig zu einer finanziellen Überforderung.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

https://www.rosepartner.de/familienrecht/immobilien-bei-trennung-und-scheidung.html

https://rechtsanwaelte-rf.de/ratgeber-familienrecht/immobilie-bei-scheidung/

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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