Verwertung in Bankauftrag
Gerät ein Immobilieneigentümer in finanzielle Probleme und kann seine Immobilienfinanzierung nicht mehr bedienen, ist häufig die Kündigung des Darlehens durch das Kreditinstitut eine unausweichliche Folge. Eine Zwangsversteigerung hingegen ist in der Regel vermeidbar, wenn sich Kreditinstitut und Darlehensnehmer auf einen freihändigen Verkauf verständigen. Dabei unterstützen wir.
Wir beraten sowohl Immobilieneigentümer, die vor dem Druck einer drohenden Zwangsversteigerung eine freihändige Verwertung anstreben, wie auch Banken und Sparkassen, die zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – im Einvernehmen mit dem Darlehensnehmer oder aufgrund bestehender Verwertungsvollmachten – ein Zwangsversteigerungsverfahren durch freihändige Veräußerung abwenden wollen.
Wichtig ist, dass miteinander gesprochen wird. Hier sind wir ein erfahrener Moderator, der gezielt die unterschiedlichen Interessen auf einen Nenner bringt und sie zu einer gemeinsamen Zielrichtung formt.
Wir handeln zwischen den Beteiligten faire Verwertungszeiträume und Stillhaltezeiträume aus, vereinbaren klare Ziele – und setzen diese dann zielstrebig und transparent um. So gelingt es, Immobilienverkäufe in finanziell schwierigen Phasen erfolgreich abzuwickeln, Banken von der Notwendigkeit eines Zwangsversteigerungsverfahrens zu befreien und den Darlehensnehmer und Immobilieneigentümer in bestmöglicher Weise durch einen wirtschaftlich optimalen Verkauf aus der finanziellen Schieflage zu befreien. So ist allen bestmöglich gedient!
Notwendig ist hierfür ein Partner, der die Interessen und Notwendigkeiten auf Bankenseite kennt, gleichermaßen auf die Bedürfnisse des Darlehensnehmers und Immobilieneigentümers Rücksicht nehmen kann. Und der alle Beteiligten mit Erfahrung, Fürsorglichkeit und Zielstrebigkeit – und vor allen Dingen mit transparenter und aufrichtiger Zusammenarbeit – durch den Einigungs- und Vermarktungsprozess führt. Ein Partner wie Fründt Immobilien.