Wohnen im Alter: Leibrente oder Teilverkauf?

Einige Immobilienbesitzer fortgeschrittenen Alters liebäugeln mit dem Gedanken, das einstige Familiendomizil zu Geld zu machen und dennoch in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Da bieten sich zwei Arten der Veräußerung an: Die Leibrente und der Teilverkauf. Was diese beiden Modelle unterscheidet, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Leibrente: Was versteht man darunter?

Bei dem Konzept der Leibrente geht es darum, die Immobilie zu verkaufen und den Kaufpreis in monatlichen Raten – wahlweise auch quartalsweise oder im jährlichen Turnus – ausgezahlt zu bekommen. Daher ist die Leibrente landläufig unter dem Begriff Immobilienverrentung bekannt. Der Käufer erklärt sich hier bereit, Ihnen als Eigentümer bis zum Ende Ihrer Tage eine bestimmte Rate auszubezahlen. Fester Bestandteil dieses Modells ist ein lebenslanges Wohnrecht, das entweder von Ihnen selbst oder durch Dritte eingelöst werden kann. Daher ist auch eine Vermietung denkbar.

Was genau bedeutet ein Teilverkauf?

Beim Teilverkauf wird nicht das ganze Objekt, sondern nur ein Teil veräußert: In der Regel sprechen wir hier von maximal 50 % der Immobilie. Der Erwerber zahlt Ihnen den angesetzten Verkaufspreis und Sie beglücken den neuen Eigentümer mit einem monatlichen Nutzungsentgelt, vergleichbar einer Mietzahlung. Auch hier bleiben Sie in Ihrem einstigen Familiendomizil wohnen.

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Welche Vorzüge bietet die Leibrente?

Bei diesem Konzept bekommen Sie lebenslang – neben Ihrer Rente – eine monatliche Zusatzzahlung auf Ihr Konto. Zusätzlich eignet sich die Variante, wenn Sie als Senior die Verantwortung für das Familiendomizil nicht mehr tragen können oder möchten. Für die Instandhaltung der Immobilie ist fortan – auch kostentechnisch – der Erwerber zuständig. Sollten Sie niemanden haben, dem Sie gern Ihren Besitz vererben würden, bietet sich dieses Konzept ebenfalls an. Dann kann dieses Modell eine Lösung sein, um sich selbst den Lebensabend zu versüßen.

Welche Pluspunkte kann der Teilverkauf für sich verbuchen?

Da hier der Erlös des Verkaufs auf einen Schlag ausgeschüttet wird, eignet er sich für all jene, die rasch über eine größere Summe verfügen möchten. Das Geld kann entweder für privates Vergnügen oder Investitionen ins einstige Eigenheim verwendet werden.

Ein großer Pluspunkt: Sie geben Ihr Eigentum nicht gänzlich ab. Da ein Teil der Immobilie stets Ihnen gehört, behalten Sie Mitspracherecht. Das ist ein entscheidender Unterschied zur Leibrente, bei der Sie Ihre Besitzrechte komplett abgeben. Daher ist dort auch keine Vererbung an Dritte möglich.

Weiterhin kann der veräußerte Immobilienteil später wieder zurückgekauft werden, allerdings zum dann aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Dies kann durch Sie selbst oder Ihre Erben passieren.

In der Regel nutzen Eigentümer bei diesem Modell die Immobilie wie eh und je. Dieses Nutzungsrecht wird als Nießbrauch bezeichnet. Sollten Sie später nicht mehr eigenständig leben können, kann die Immobilie folglich vermietet werden und Sie und Ihre Familie profitieren von den Mieteinnahmen.

Sie wollen wissen, worauf Sie in Sachen Leibrente oder Teilverkauf in jedem Fall zu achten haben? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © tommyandone/Depositphotos.com

 

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