Wie Wohn-Riester bei der Immobilienfinanzierung hilft
Wegen der gestiegenen Finanzierungszinsen suchen viele Interessenten nach Möglichkeiten, wie sie den Kauf oder Bau einer Immobilie doch bewerkstelligen können. Eine Option ist Wohn-Riester. Dadurch können Personen, die in den Kauf oder Bau einer Immobilie investieren möchten, von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen profitieren. Hier finden Sie einen knappen Überblick.
Durch Wohn-Riester – auch Eigenheimrente genannt – kann eine selbstgenutzte Immobilie finanziert oder, wenn sie bereits gekauft wurde, entschuldet werden. Sie können entweder ein Riester-Darlehen mit laufenden Beiträgen tilgen oder bereits angespartes Guthaben aus dem Riester-Vertrag entnehmen.
Wer wird gefördert?
Wohn-Riester wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Förderberechtigt sind:
- gesetzlich Rentenversicherte
- Beamte
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einer Rente wegen Erwerbsminderung oder -unfähigkeit
- geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen
- Personen, die mit jemandem verheiratet oder verpartnert sind, der mit einem eigenen Vertrag riestert
- Selbstständige, die über die Künstlersozialkasse versichert sind
- Hebammen, viele Handwerker oder Seelotsen
- Elternteile in den ersten 36 Monaten nach der Geburt
- Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
Wie funktioniert Wohn-Riester?
Für die maximale Förderung müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen eingezahlt werden. Sie können entweder ein Annuitätendarlehen aufnehmen oder einen Bausparvertrag mit Wohn-Riester fördern lassen. Jährlich gibt es 175 Euro Grundzulage. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es zusätzlich 185 Euro, für jüngere Kinder maximal 300 Euro. Sparer, die jünger als 25 sind, erhalten zusätzlich einmalig 200 Euro. Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Oft kann ein Steuervorteil gewährt werden. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerexperten beraten.
Fazit
Wohn-Riester unterstützt die Altersvorsorge, um im Alter mietfrei wohnen zu können. Kredite können damit schneller abgezahlt werden. Allerdings sind Sie verpflichtet, die Immobilie selbst zu bewohnen. Vermietung oder Verkauf der Immobilie können dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Wohn-Riester kann aber auch für eine energetische Sanierung oder barrierefreien Umbau genutzt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten.
Suchen Sie Unterstützung beim Erwerb einer Immobilie oder einen unabhängigen Finanzierungsberater? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweis
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Tags: Immobilienfinanzierung