Was ist mit der Mietkaution bei Verkauf einer vermieteten Wohnung?

Was passiert eigentlich mit der Mietkaution, wenn eine vermietete Immobilie verkauft wird? Diese Frage sollte sich jeder Verkäufer (und auch jeder Mieter) eines solchen Objektes spätestens seit der letzten Mietrechtsreform stellen.

Grundsätzlich gilt, dass die Mietkaution beim Vermieter verbleibt.

Allerdings ist die Übertragung der Sicherheit ohne Zustimmung des Mieters zwischenzeitlich mit erheblichen Risiken für den bisherigen Vermieter (den Verkäufer) verbunden. Zahlt nämlich der neue Eigentümer dem Mieter die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht aus, haftet der Alteigentümer dem Mieter gegenüber weiterhin für die Rückzahlung der Kaution.

Aus dieser Haftung kommt der Verkäufer nur heraus, wenn er entweder eine Zustimmung des Mieters zur Übertragung der Mietkaution erhält oder die Mietkaution an den Mieter zurückgibt. Im zweiten Fall kann der Käufer als neuer Eigentümer vom Mieter verlangen, die Mietsicherheit wieder neu zu hinterlegen.

Oliver Fründt: Dies ist in der Praxis umständlich und nicht zu favorisieren, deshalb wird in den meisten Fällen die Zustimmung des Mieters zur Übertragung der Kaution vom bisherigen auf den neuen Eigentümer eingeholt. Ein Verkäufer einer vermieteten Immobilie achtet bitte darauf, dass im Notarvertrag auf die Übertragung der Mietkautionen eingegangen wird. Der Käufer sollte verpflichtet sein, eine Zustimmung des Mieters zur Übertragung der Sicherheit einzuholen. Legt er eine solche nicht vor, ist die Auszahlung der Kaution an den Mieter vorzusehen.

Schon an diesem Detail sieht man, wie detailreich Verträge bei Immobilienverkäufen zu gestalten sind. Ein Grund mehr, sich als Verkäufer eines versierten und erfahrenen Maklers zu bedienen.

 

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