Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Hamburg wird schwieriger

Wie in Berlin, so wird nun auch im gesamten Hamburger Stadtgebiet die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten genehmigungspflichtig sein.

Oliver Fründt

Fründt Immobilien hat in der Vergangenheit bereits Aufteilungsprojekte erfolgreich begleitet, z. B. für 120 Wohnungen im Volksdorfer Stadtteilzentrum, Groten Hoff 7-21.

Der Senat hat eine entsprechende Verordnung auf der Grundlage des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes beschlossen. Sie gilt zunächst bis Ende 2025. Auf Umwandlungen günstiger Wohnungen würden oft Eigenbedarfskündigungen oder aufwändige Sanierungen sowie schließlich die Weitervermietung zu Preisen folgen, die für die ursprünglichen Mieter unerschwinglich seien, argumentiert Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt. Somit werde durch Umwandlungen das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen verringert.

Oliver Fründt: “Ob die neue rechtliche Situation einen wirksamen Beitrag zur Dämpfung der Mietsteigerungen leisten kann, halte ich für fraglich. Vielmehr wird die Bildung von Wohnungseigentum aus dem Bestand weiter erschwert. Wenn weniger Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt werden, haben folgerichtig weniger Mieter die Chance, künftig Eigentümer einer Wohnung zu werden. Umfassenden Mieterschutz gab es bereits zuvor, indem Mieter, deren Wohnung nach Beginn des Mietverhältnisses in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde, ein gesetzliches Vorkaufsrecht hatten.”

Künftig muss eine Umwandlungsgenehmigung nur unter wenigen Bedingungen erteilt werden: Zum Beispiel wenn diese im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt oder wenn der Eigentümer die Wohnung zur eigenen Nutzung an Familienangehörige veräußern will oder mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die aktuellen Mieter verkauft werden.

 

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