Novellierung des Gebäude-Energiegesetztes: welche Folgen hat das für Sie und Ihren Immobilienkauf oder Verkauf?

Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novellierung des Gebäude-Energiegesetzes, vielfach auch Heizungsgesetz genannt, beschlossen. Nun muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Ein Inkrafttreten der Novellierung wird zum 1. Januar 2024 erwartet.

Gefühlt ist die Novelle eines der am heißesten diskutierten Gesetzesvorhaben der letzten Jahre, begleitet von großen Ängsten vieler Immobilieneigentümer, sie müssten zeitnah eine teure Wärmepumpe einbauen lassen, wenn Haus oder Wohnung heute mit einer Öl- oder Gasheizung beheizt werden.

Wir wären nicht in Deutschland, wenn die Novellierung des GEG einfache, übersichtliche Vorschriften zur Folge hätte. Vielmehr ist die Novellierung umfangreich, verschachtelt und sehr detailreich. Es gibt unterschiedliche Regelungen für Neubauten in Neubaugebieten einerseits, Neubauten in gewachsenen Lagen (mit denen “Baulücken” geschlossen werden) andererseits, sowie für Bestandsimmobilien. Und es gibt unterschiedliche Fristen für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern sowie Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern.

Klar ist, die neuen gesetzlichen Regelungen gehen uns alle an: Eigentümer und Kaufinteressenten, Makler, Finanzierer, Bauträger, Mieter und Vermieter. Der energetische Standard einer Immobilie hat inzwischen erheblichen Einfluss auf die Immobilienbewertung, die Wertentwicklung und die Vermarktungsmöglichkeiten genommen.

BE 6174Oliver Fründt: “Damit wir bei Fründt Immobilien Verkäufer und Interessenten auch zu den neuen gesetzlichen Regelungen und den sich daraus ergebenden Chancen, Risiken, Kosten und Möglichkeiten optimal beraten können, haben wir heute mit einem Teil unseres Teams eine stark vertiefende Fortbildung an der Sprengnetter-Akademie wahrgenommen.

Viele Stunden fachlicher Input können nun verarbeitet und für die Kundenberatung aufbereitet werden. So sind wir nun auch auf diese brandaktuellen Themen rund um das Gebäude-Energiegesetz, Möglichkeiten zum Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen, Umrüstungsverpflichtungen, zukunftsweisende Heizungstechnik, Fristen und Übergangsregelungen sowie Fördermöglichkeiten über KfW und BAFA gut vorbereitet.”

Wenn Sie wissen möchten, was Sie als Käufer einer älteren Immobilie zu berücksichtigen haben oder welchen Einfluss die gesetzlichen Änderungen auf einen geplanten Immobilienverkauf haben können, kommen Sie mit uns ins Gespräch. Wir beraten Sie gern.

In Kürze werden wir auf unserer Webseite einen Überblick über die gesetzlichen Veränderungen abbilden. Schauen Sie in den nächsten Tagen wieder vorbei!

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