Immobilie verkaufen und umziehen im Corona-Lockdown – das müssen Sie beachten
Ihre Immobilie passt nicht mehr zu Ihnen. Sie ist zu klein geworden für die wachsende Familie oder zu groß, nachdem die Kinder ausgezogen sind. Aber Sie fragen sich: Wenn ich jetzt im Lockdown meine Immobilie verkaufe – wie soll ich dann den Umzug bewerkstelligen? Darf ich überhaupt eine Umzugsfirma engagieren?
Grundsätzlich gibt und gab es bisher in Deutschland zwar kein Verbot von Umzügen. Umzugsfirmen arbeiten mehr oder weniger „normal“, unter Einhaltung von Hygieneregeln. Die Mitarbeiter tragen natürlich Handschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz, sie werden nach Möglichkeit auf mehrere Fahrzeuge verteilt, um das Infektionsrisiko zu verringern, und die Umzugswagen werden regelmäßig desinfiziert.
Corona-Einschränkungen für Umzüge
Doch bei einigen Regeln kann es kritisch werden. Beispielsweise der 15-Kilometer-Radius, der am 11.01.2021 für Regionen ab einem Inzidenzwert von 200 eingeführt wurde. Auch wenn es derzeit in Deutschland keine Städte oder Kreise mehr gibt, die einen so hohen Inzidenzwert haben, kann niemand wissen, ob das in Zukunft wieder der Fall sein wird. Befindet sich Ihr neuer Wohnort dann weiter als 15 Kilometer vom alten entfernt, brauchen Sie im Zweifelsfall eine behördliche Genehmigung für den Umzug. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ein Umzug wohl jederzeit als „triftiger Grund“ für eine Ausnahme von Ausgangs- und Bewegungsbeschränkungen gelten wird.
Weiterhin stellt sich die Frage – vor allem, wenn Sie einer Risikogruppe angehören, aber noch nicht gegen COVID-19 geimpft wurden –, wie hoch das Ansteckungsrisiko durch den Kontakt mit Möbelträgern und Umzugshelfern ist. Letztlich kann man nur antworten, es ist weder größer noch geringer als bei anderen Kontakten, und Sie können es minimieren, indem Sie so weit wie möglich die üblichen Hygieneregeln einhalten.
Unmöglich gemacht wird Ihr Umzug allerdings dann, wenn Sie tatsächlich mit Corona infiziert sind oder vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden. Da Sie in diesem Fall die Wohnung nicht verlassen dürfen, bleibt Ihnen in der Regel nichts anderes übrig, als den Umzug zu verschieben.
Lieber jetzt umziehen als auf das Ende von Corona warten
Wenn Sie mit Ihrer aktuellen Wohnsituation unzufrieden sind, ist es wenig sinnvoll, eine Veränderung weiter hinauszuzögern. Nutzen Sie stattdessen lieber die Zeit, von der Sie jetzt vielleicht mehr haben als später. Nehmen Sie den Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie, die Suche nach einer neuen Wohnung und den Umzug so zügig wie möglich in Angriff! Wie in jeder anderen Zeit auch sind Sie am besten beraten, wenn Sie sich dabei von einem erfahrenen Immobilienmakler unterstützen lassen. Der sorgt dafür, dass jeder Schritt reibungslos abläuft, ohne dass Sie sich ständig selbst um alles kümmern müssen.
Sie überlegen, Ihre aktuelle Immobilie zu verkaufen und eine größere oder kleinere Wohnung umzuziehen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Tags: Immobilienverkauf