Bieterverfahren
Für bestimmte Immobilien eröffnet ein Bieterverfahren interessante Perspektiven.
Im Ausland schon lange eine erfolgreiche und gängige Verkaufsform, gewinnt am heimischen Immobilienmarkt das Bieterverfahren als “moderne” Verkaufs- bzw. Erwerbsform zunehmend an Bedeutung. Fründt Immobilen gehört zu den ersten Maklern in Hamburg, die Bieterverfahren strukturiert durchführen und bietet inzwischen mehrjährige Erfahrung mit dieser Vermarktungsform.
Beim Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder eine Versteigerung. Das Bieterverfahren ist zeitlich begrenzt und gibt Ihnen die Möglichkeit, ein Gebot für die angebotene Immobilie abzugeben. Besonders ist, dass Immobilien im Bieterverfahren keinen festen Kaufpreis haben, sondern der Erwerber ein Gebot abgibt, dass der Verkäufer dann annehmen, ablehnen oder auf dieser Basis weiterverhandeln kann.
Kommen. Schauen. Bieten.
Für Immobilien, die von uns im Bieterverfahren angeboten werden, gibt es einen offenen Besichtigungstermin. Hier können die Interessenten sich die Immobilie in aller Ruhe anschauen und sich bei unseren Immobilienberatern über die Immobilie informieren. Die Interessenten erhalten von uns ein ausführliches Exposé über die Immobilie. Bei konkretem Kaufinteresse an der Immobilie hat der Interessent die Möglichkeit, in einer festgelegten Frist (siehe Gebotsfrist) über uns ein Kaufangebot abzugeben. Dies besprechen und formulieren wir gern gemeinsam mit dem Kunden. Natürlich stehen wir vor Abgabe des Gebotes auch mit weiteren Objektunterlagen, ggf. für einen Nachbesichtigungstermin und natürlich auch mit individueller Beratung – auch zur Finanzierung – zur Verfügung.
Angebotspreis.
Beim Bieterverfahren gibt es üblicherweise keinen Angebotspreis und üblicherweise auch keinen Mindestpreis. Es kann eine Mindestpreisanforderung des Verkäufers festgesetzt werden. Letztlich gilt: Der Kaufinteressent entscheidet allein, welches Angebot er abgeben möchte. Bei konkretem Ankaufsinteresse hat der Interessent folgende zwei Zielstellungen, die er bei seinem Gebot berücksichtigen sollte: Er will der Höchstbietende werden und gleichzeitig ein Gebot abgeben, das vom Verkäufer akzeptiert wird.
In unseren ausführlichen Angebotsunterlagen stellen wir u. a. den Verkehrswert der Immobilie dar, den wir unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen für die Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB ermittelt haben. Dieser stellt keinen Mindestpreis dar, sondern wird informationshalber genannt.
Laufzeit eines Bieterverfahrens.
Jede von uns im Bieterverfahren beworbene Immobilie wird in der Regel über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen angeboten. Das Angebot ist somit zeitlich begrenzt. Zwischen offener Besichtigung und dem Termin für die Abgabe des Gebotes liegen meist ein bis maximal zwei Wochen.
Gebotsabgabe/Gebotsfrist.
Bei Kaufinteresse kann der Interessent in einer festgelegten Frist über uns ein Gebot abgeben. Das Gebot ist nicht abschließend bindend, sollte aber ein wirkliches und ernsthaftes Kaufinteresse widerspiegeln! Der Eigentümer hat nach Ablauf der Bieterzeit die Möglichkeit, das Höchstgebot anzunehmen, abzulehnen oder auf dessen Grundlage weiterzuverhandeln. Im Zuge einer Abschlussverhandlung bieten wir dem Höchstbietenden gern die Wandlung seines Gebotes in ein bindendes Gebot in Verbindung mit einer Objektreservierung an.
Vorteile.
Dem Verkäufer eröffnet das Bieterverfahren die Möglichkeit, in nur wenigen Wochen einen Verkauf abzuwickeln, und zwar ohne den oft befürchteten “Besichtigungstourismus“. Das Bieterverfahren bietet eine Erfolgsquote von fast 100 %. Kaufinteressenten können in kürzester Zeit und ohne langwierige Verhandlungen ihre Wunschimmobilie zum aktuellen, tatsächlichen Marktpreis erwerben und genießen bei uns im Rahmen des Bieterverfahrens die gleiche individuelle Beratung und Betreuung wie im Rahmen eines konventionellen Ankaufs.
Kaufabschluss.
Bei einer Einigung zwischen Verkäufer und Interessent kommt es zu einer notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages. Zwischen der Einigung über das Gebot sowie die weiteren Kaufparameter (z. B. den Übergabetermin) und der Beurkundung eines Kaufvertrages haben wir ausreichend Zeit, die Kaufpreisfinanzierung für den Interessenten zu sichern und einen Kaufvertrag abschlussreif vorzubereiten. Üblicherweise dauert diese Phase zwischen 7 und 10 Tagen. In dieser Zeit ist eine Objektreservierung empfehlenswert.
Kosten.
Für den Käufer einer Immobilie im Bieterverfahren fallen die gleichen Erwerbsnebenkosten an wie bei einem konventionellen Ankauf. Zu berücksichtigen sind 4,5 % Grunderwerbsteuer Hamburg, andere Bundesländer teils abweichend), ca. 1,5 % Notar- und Grundbuchkosten sowie eine Maklercourtage in Höhe von 6,25 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer; alles berechnet auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis.
Fragen.
Für eine Besichtigung des Objektes nach dem offiziellen Besichtigungstermin oder für weitere Gespräche stehen wir jedem Interessenten gern jederzeit in Individualterminen zur Verfügung.