Was unverheiratete Paare zum Immobilienkauf wissen müssen

Wenn sich ein unverheiratetes Paar dazu entscheidet, gemeinsam eine Immobilie zu erwerben, gibt es vieles zu klären. Wer hat welchen Anteil an der Finanzierung? Wie ist das eigentlich mit dem Grundbucheintrag? Und was geschieht mit Haus oder Wohnung, wenn man sich trennt?

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Es gibt eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Aspekten zu beachten, da es für unverheiratete Paare keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt, wie sie etwa bei verheirateten Paaren gelten. Hier sind ein paar der wichtigsten Punkte, die zu berücksichtigen sind:

Wer und was steht im Grundbuch?

Die Eigentumsverhältnisse sollten klar geregelt sein. Daher ist es wichtig, dass beide im Grundbuch stehen, um ihre jeweiligen Rechte an der Immobilie abzusichern. Zudem werden dort die Miteigentumsanteile festgehalten. Diese sind abhängig davon, wie viel jeder in die Finanzierung eingebracht hat.

Finanzierung und Haftung

Bei Kreditverträgen haften in der Regel beide Partner gesamtschuldnerisch. Das heißt jeder Partner haftet nicht nur für seinen eigenen Anteil, sondern für den gesamten Kredit. Das kann zum Problem werden, wenn sich das Paar später trennt. Daher sollten die Haftungsrisiken genau unter die Lupe genommen werden. Was passiert, wenn einer der Partner nicht mehr zahlen kann oder will? Das sollte im Vorhinein klar sein.

Zu empfehlen: der Partnerschaftsvertrag

Unverheiratete Paare sind nicht durch das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsrecht geschützt, daher ist das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags zu empfehlen. Darin sollte geregelt werden, was im Trennungsfall mit der Immobilie passiert, ob sie verkauft wird oder falls nicht, wer dort weiterwohnen darf. Auch wichtig: zahlt der eine den anderen aus oder wie wird der eventuelle Verkaufserlös aufgeteilt? Denn kann sich ein Paar partout nicht einigen, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Diese sollte vermieden werden, denn dabei werden Immobilien meist weit unter Wert versteigert.

Wenn es ernst wird: Absicherung im Todesfall

Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt einer der Partner, geht der Anteil an der Immobilie auf die gesetzlichen Erben (z.B. Kinder, Eltern, Geschwister) über. Um dies zu verhindern, kann der überlebende Partner durch ein Testament oder einen Erbvertrag abgesichert werden. Eine Risikolebensversicherung zugunsten des Partners kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, finanzielle Belastungen im Todesfall zu mindern.

Fazit: Sichern Sie sich ab

Die gemeinsame Anschaffung einer Immobilie durch ein unverheiratetes Paar erfordert eine sorgfältige rechtliche und finanzielle Planung. Es ist ratsam, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen und klare vertragliche Regelungen zu treffen, um spätere Konflikte oder finanzielle Risiken zu vermeiden.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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