Wie Sie die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie vermeiden
„Was wird aus der gemeinsamen Immobilie?“ Egal, ob es sich um eine Erbengemeinschaft oder ein Paar in der Scheidung handelt: Wenn es zu Unstimmigkeiten darüber kommt, was mit einer Immobilie geschehen soll, droht schnell eine Zwangsversteigerung – genauer eine Teilungsversteigerung. Warum sollte diese vermieden werden?
Die Teilungsversteigerung dient dazu, ungelöste, langwierige Streitigkeiten zu beenden. Hierbei wird schwer teilbares Vermögen wie das einer Immobilie in einfacher teilbares Vermögen, nämlich Geld, umgewandelt. Hier entsteht häufig der Eindruck, dies sei eine vernünftige Lösung, um endlich Klarheit zu schaffen. Doch vielen Erbgemeinschaften oder Paaren ist nicht bewusst, dass mit einer Teilungsversteigerung erhebliche finanzielle Verluste einhergehen können, da Immobilien in solchen Verfahren oft unter ihrem tatsächlichen Wert verkauft werden.
Immobilie als Schnäppchen
Teilungsversteigerungen sind attraktiv für Schnäppchenjäger, die den Marktwert kennen und genau wissen, wie hoch sie bieten können. Auch der Ex-Partner, der in der Immobilie bleiben möchte, kann mitbieten, jedoch besteht das Risiko, überboten zu werden oder dass ein anderer Bieter den Preis in die Höhe treibt. Dies birgt für beide Seiten erhebliche Risiken.
Konfliktlösung bei Immobilienteilung
Wenn einer der Miteigentümer oder ein Ex-Partner die Immobilie verkaufen möchte, während der andere darin wohnen bleiben will, kann der verkaufswillige Teil eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen, falls keine Einigung erzielt wird. Ein Mediator kann hierbei helfen, zwischen den Parteien zu vermitteln. Ebenso kann ein lokaler Qualitätsmakler den Ex-Partnern beratend zur Seite stehen. Er ist nicht nur mit solchen Situationen vertraut, sondern kennt auch den aktuellen Immobilienmarkt sehr gut und kann passende Lösungen aufzeigen.
Die Teilungsversteigerung, die manchmal auch als Auseinandersetzungsversteigerung bezeichnet wird, ist eine spezielle Art der Zwangsversteigerung. Während eine herkömmliche Zwangsversteigerung meist dann zum Einsatz kommt, wenn ein Immobilieneigentümer seine Kredite nicht mehr bedienen kann, wird die Teilungsversteigerung angewendet, wenn mehrere Miteigentümer oder Ehepartner uneinig darüber sind, wie mit einer gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll. Solche Versteigerungen treten vor allem im Zusammenhang mit Scheidungen oder der Auflösung von Erbengemeinschaften auf. Die Teilungsversteigerung ist im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) verankert. Der Erlös aus der Versteigerung wird anschließend unter den Miteigentümern verteilt.
Es ist ratsam, von Anfang an professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden. Qualitätsmakler sind in der Lage einzuschätzen, ob eine gemeinsame Vermietung rentabel ist, bei der die Mieteinnahmen zur Tilgung des Darlehens genutzt werden können, oder ob ein Verkauf die bessere Option darstellt. Professionelle Beratung bietet beiden Parteien den Vorteil, keine finanziellen Verluste befürchten zu müssen.
Sie haben gemeinsam eine Immobile geerbt oder befinden sich in einer Scheidung und sich unsicher, was aus der gemeinsamen Immobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Tags: Immobilienbewertung