Wenn einer zuviel wissen will – wie beantwortet man neugierige Fragen beim Immobilienverkauf?
Wenn man zum ersten Mal eine Immobilie verkauft, kann es zu unangenehmen Situationen kommen. Zum Beispiel, wenn es zu Fragen seitens der Kaufinteressenten kommt, die ein bisschen zu aufdringlich oder neugierig sind. Auf diese sollte man sich besser vorbereiten, damit man nichts sagt, was man später bereuen würde.
Natürlich kommt es immer zu Fragen bei telefonischen Anfragen und Besichtigungen. Die man auch so genau wie möglich beantworten sollte. Schließlich geht es darum, dass sich ein Interessent ein möglichst genaues Bild von der angebotenen Immobilie machen kann. Zu Fragen, bei denen besondere Vorsicht geboten ist, kann man sich im Vorhinein Antworten überlegen.
Fragen vorab per Mail oder am Telefon
Bei Fragen wie „Wohnen Sie noch in der Immobilie?“ gilt es zurückhaltend zu sein. Auch Einbrecher haben schließlich Zugriff auf Kontaktdaten aus Inseraten. Das wird gern schon mal genutzt, um Immobilien auszuspionieren, die leer stehen. Wenn dann noch jemand fragt, ob Sie allein leben oder Sie in ein längeres Gespräch über Ihre Lebensverhältnisse verwickeln möchte – Vorsicht! Daher sollte man die genaue Adresse der Immobilie erst dann herausgeben, wenn wirklich sicher ist, dass es sich um einen echten Interessenten dreht.
Ganz schön indiskret – Fragen, die verlegen machen
Gerade bei Besichtigungen, bei denen man sich von Angesicht zu Angesicht trifft, kommt es zu Fragen, die zu weit gehen. Da wird schon mal gefragt, ob der Straßenlärm im Schlafzimmer nicht gestört habe oder auch ganz einfach: „Warum wollen Sie dieses fantastische Haus eigentlich verkaufen?“ Auch wenn es sich bei solchen Fragen eher um spontan Empfundenes handelt, kann man sich als Eigentümer genötigt sehen, zu viel preis zu geben. Bereiten Sie sich auf diese Fragen vor – ein höfliches „aus privaten Gründen“ reicht aus. Und schon fragt niemand weiter. Bei Fragen nach Nachteilen erzählen Sie entweder ehrlich davon oder aber Sie bestätigen den Nachteil einfach.
Und was ist mit den Mängeln?
Fragen nach Mängeln der zu verkaufenden Immobilie sollten Sie beantworten. Denn Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, über nicht sofort ersichtliche Mängel aufzuklären. Tut man das nicht, kann man auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags dafür haftbar gemacht werden. Ein offener Umgang mit Mängeln sowie der Hinweis darauf, dass diese schon im Verkaufspreis berücksichtigt wurden, ist zu empfehlen.
Es gilt also, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Viel besser ist es aber, jemand mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu betrauen, der emotional unbelastet ist: ein lokaler Profi-Makler. Er kann durch seine Erfahrung am Markt Fragen richtig einordnen und beantworten. Bei Besichtigungen weiß er genau, wo die Stolperfallen bei all zu neugierigen Fragen liegen und wird sie souverän zu handeln wissen.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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